Lebensqualität durch Selbstbestimmung: Im gewohnten Umfeld umsorgt werden.
Mit Pflege in häuslicher Umgebung, die sich an den Wünschen unserer pflege- bzw. hilfebedürftigen Kunden orientiert, halten wir eine eigenverantwortliche Lebensführung so lange wie möglich aufrecht – in den eigenen vier Wänden statt im Seniorenheim oder Pflegeheim.Unsere Aufgabe ist neben der kontinuierlichen Hilfe bei körperlichen, psychischen oder seelischen Problemen auch die Integration, Förderung und Motivation der Pflegebedürftigen.
Wir verstehen unseren ambulanten Pflegedienst als modernes, offenes Dienstleistungsunternehmen und einer am Menschen orientierten Philosophie:
- Wir achten und schätzen die Persönlichkeit des Einzelnen.
- Wir schaffen die Voraussetzungen für ein erfülltes Leben mit individueller Lebensgestaltung.
- Wir unterstützen Offenheit und Einsatz unserer Pflegedienst-Mitarbeiter.
- Gesetzliche und vertragliche Bestimmungen definieren unsere Pflege- und Fürsorge-Tätigkeit.
Ob aus körperlichen, geistigen oder seelischen Gründen: Wenn Menschen auf fremde Hilfe angewiesen sind, ist unser ambulanter Pflegedienst "An der Abens" zur Stelle. Wir betreuen und pflegen unsere Klienten, an sieben Tagen in der Woche.
Für Notfälle ist jederzeit eine Pflegekraft unter folgender Rufbereitschaftsnummer erreichbar: Tel. 0 94 44 / 88 360
Unser ambulanter Pflegedienst erbringt folgende Leistungen:
- Grundpflege gemäß § 36 und § 38 SGB XI
- Verhinderungspflege gemäß § 39 SGB XI
- zusätzliche Betreuungsleistungen gemäß § 45 b SGB XI sowie hauswirtschaftliche Versorgung und häuslichen Betreuung
- Leistungen der häuslichen Krankenpflege gemäß § 37 SGB V
- Pflegeberatung gemäß § 45 und § 37.3 SGB XI
Der Pflegedienst „An der Abens" ist für alle Krankenkassen zugelassen. Das Einzugsgebiet umfasst den Landkreis Kelheim sowie die angrenzenden Gebiete der Landkreise Eichstätt, Pfaffenhofen und Landshut.
Die Pflege wird unter ständiger Verantwortung einer leitenden Pflegefachkraft und deren Stellvertretung erbracht. Die verantwortliche Pflegefachkraft und deren Stellvertretung erfüllen die gesetzlichen Anforderungen zur Zulassung.